Sonderabschreibung
Eine Sonderabschreibung kann zusätzlich zur normalen Abschreibung vorgenommen werden. Hierbei wird jedoch vorausgesetzt, dass als normale Abschreibung die lineare Abschreibung zur Anwendung kommt. Nur bei einer Ansparabschreibung (Sonderabschreibung nach § 7g Einkommensteuergesetz) ist eine degressive Abschreibung erlaubt.
Sonderabschreibungen können in einigen Fällen bereits bei Anzahlungen vorgenommen werden. So können zum Beispiel private Krankenhäuser auf Anzahlungen, die sie für Anlagevermögen zahlen, Sonderabschreibungen vornehmen. Das gleiche gilt für Betriebe des Kohle- und Erzbergbaus.
Sonderabschreibungen werden unter anderem für besonders förderungswürdige Gebäude (vgl. Lexikon Denkmal), für bestimmte Industriezweige sowie für kleine und mittlere Unternehmen gewährt. Eine der gebräuchlichsten Sonderabschreibungen ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB). Er erlaubt kleinen und mittleren Unternehmen, bereits vor Anschaffung eines Wirtschaftsgutes eine gewinnmindernde Rücklage zu bilden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 7g EStG
§ 7i EStG
§ 7k EStG
§ 7h EStG