16.07.2025
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist auf eine Aktualisierung der Informationen zum European Trust and Cooperation Approach (ETACA) hin.
ETACA ist ein freiwilliges Programm, innerhalb dessen Steuerverwaltungen mehrerer europäischer Staaten im Dialog mit einer teilnehmenden multinationalen Unternehmensgruppe eine Risikobewertung hinsichtlich der für die Besteuerung relevanten Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe vornehmen können.
Nach ersten Pilotverfahren ab Ende 2021/Anfang 2022 habe die Europäische Kommission Anfang Juli 2025 eine überarbeitete Fassung der "ETACA Guidelines" vorgelegt; neue Pilotverfahren könnten noch 2025 beginnen. Anlässlich dessen habe auch das BZSt seinen Webauftritt ETACA aktualisiert (siehe BZSt - ETACA).
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 14.07.2025