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26.04.2024

Abgabenordnung: Verlängerung der Drei-Tages-Fiktion geplant

Die Post plant, Briefe zukünftig später zuzustellen. Auch die Bundesregierung erwägt Änderungen der entsprechenden Regelungen.

Eine geplante spätere Zustellung von Briefen habe jedoch Auswirkungen auf die Bekanntgabe von Verwaltungsakten, insbesondere von Steuerbescheiden, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz. Bisher sei geregelt, dass ein solches Schreiben von der Finanzverwaltung erst am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post bekannt wird. Dies werde als die so genannte Drei-Tages-Fiktion der Abgabenordnung bezeichnet.

Aufgrund der Änderung des Postrechts solle die Frist für schriftliche oder elektronisch übermittelte Verwaltungsakte nun ausgedehnt werden und die Bekanntgabe erst am vierten Werktag nach der Aufgabe zur Post erfolgen. Daher sehe ein Gesetzentwurf auch die Streichung der Anwendung einer fristverlängernden Regel vor, die besagt, wenn das Fristende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag fällt, ende die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 26.04.2024