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09.08.2022

Suspendierte Bürgermeisterin von Haldensleben: Endgültig aus Beamtenverhältnis entfernt

Der Senat für Landesdisziplinarsachen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat die Berufung der suspendierten Bürgermeisterin von Haldensleben gegen das Urteil der Disziplinarkammer beim Verwaltungsgericht Magdeburg vom 24.11.2020 zurückgewiesen, durch das die Bürgermeisterin wegen schwerer Dienstpflichtverletzungen aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden war. Damit ist die Bürgermeisterin endgültig aus ihrem Amt entfernt.

Auch nach Ansicht des OVG hat die Bürgermeisterin vorsätzlich ein schwerwiegendes einheitliches innerdienstliches Dienstvergehen begangen, das zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit führt. Aufgrund dessen sei sie aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Die Bürgermeisterin habe mehrere schwerwiegende Verfehlungen begangen, von denen die Entfernung beziehungsweise das Entfernenlassen von Unterlagen aus dem Büro der stellvertretenden Bürgermeisterin und das nachfolgende Verschweigen wesentlicher Umstände (vor allem zu deren Aufenthaltsort) sowie die Verletzung der sachlichen Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes gleichermaßen schwer wiegen und gemeinsam – aber auch schon jeweils für sich genommen – eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis indizieren.

Mildernde Umstände erlangen nach Ansicht des OVG vorliegend kein solches Gewicht, dass sie die Schwere des Pflichtenverstoßes aufwiegen. Die Würdigung aller Umstände führe bei prognostischer Beurteilung zu der Bewertung, dass der Dienstherr und die Allgemeinheit der Bürgermeisterin nach dem von ihr begangenen schwerwiegenden Dienstvergehen kein Vertrauen mehr in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen können, weil die von ihr zu verantwortende Ansehensschädigung des Berufsbeamtentums bei einem Fortbestehen des Beamtenverhältnisses nicht wiedergutzumachen ist.

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.07.2022, 10 L 1/21, rechtskräftig