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09.08.2022

Positiver PCR-Test: Kein Schmerzensgeld wegen behaupteter unrechtmäßiger Quarantäne

Eine Familie aus Magdeburg ist mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld wegen einer Quarantäne-Anordnung der Stadt in erster und zweiter Instanz gescheitert. Die Familie hatte an dem der Anordnung zugrunde liegenden Ergebnis eines positiven PCR-Tests gezweifelt und deswegen Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.700 Euro für jeden der vier betroffenen Familienmitglieder gefordert. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg erteilte diesem Begehren – wie bereits die das Landgericht (LG) Magdeburg – eine Absage.

Nach Ansicht des Gerichts war die Anordnung der Quarantäne durch die Stadt Magdeburg gegen die Mitglieder der Familie im April 2021 rechtmäßig, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde. Die Kläger meinten, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen. Tatsächlich sei das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben.

Das LG hatte ausgeführt, dass sich die Stadt aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den PCR-Test habe verlassen dürfen. Das OLG hat ergänzend ausgeführt, dass die Stadt ohne Verschulden gehandelt habe, da diese sich an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) gehalten habe. Den Einschätzungen des RKI räume der Gesetzgeber nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 4) besonderes Gewicht ein. Zudem gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass zuverlässigere Möglichkeiten der Diagnostik als der PCR-Test vorhanden und etabliert sind. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig.

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 08.06.2022, 5 U 35/22